Assessment
Misconceptions for LED Screens
- ... prevent and protect yourself effectively
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir mit einigen Mythen, Fehleinschätzungen und Fehlplanungen aufräumen die uns in den vergangenen Jahren begegnet sind.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf Praxiserfahrungen sowie eigenen wissenschaftlichen Forschungen und Überprüfungen und stellen kein abschließendes Bild am Markt dar.
Jedoch möchten wir für die Herausforderungen sensibilisieren.
Mangels praxisnahen Lösungen und greifbaren Erkenntnissen wurden in der Vergangenheit häufig LED Screens in Bereichen verbaut in denen der Gesetzgeber eigentlich klare Anforderungen an das Brandverhalten (mindestens schwer entflammbar oder nicht brennbar) stellt.
Diese wurden jedoch nicht erfüllt. Warum das für Sie ein Risiko darstellt erfahren Sie here.
Mythos 1:
Drip trays
So-called drip trays are used in various stadiums, escape routes, meeting places etc. as part of fire protection concepts.
Die Idee dahinter ist das im Brandfall der Kunststoff des LED Screens sich verflüssigt und unter dem LED Screen in einer sogenannten Laptop Wanne (meist nur wenige Zentimeter tief) sammelt um die darunter sitzenden oder flüchtenden Personen vor dem heruntertropfenden Kunststoff zu schützen.
Sämtliche jemals durchgeführte Prüfungen in anerkannten Versuchseinrichtungen haben ergeben dass keins der uns bekannten und getesteten Produkte diese Fließeigenschaften aufweist und sich in einer Abttropfwanne sammelt. Es ergeben sich eher andere Herausforderungen. Nämlich dass ganze Kunststoffteile aus den LED-Screens herausfallen. Das ist insoweit auch viel logischer da die Kunststoffe weich werden und ganze Kacheln teilweise brennend auf Menschen herabfallen.
Mythos 2:
Extinguishing systems
Von verschiedenen Vertretern im Markt propagiert gibt es sogenannte Löscheinrichtungen die verhindern sollen dass ein LED Screen ein Brandverursacher innerhalb des Gebäudes ist. Dafür funktionieren diese Löscheinrichtungen auch wunderbar, sofern diese Eigenschaft nicht bereits auch schon durch Vorgaben der VDE realisiert wurden (Brandschutzschalter AFDD, FI Schalter usw.). Der Gesetzgeber fordert aber dennoch klar welches Brandverhalten in welchem Bereich mindestens zu erfüllen ist. Auf dieses Brandverhalten welches ausschließlich auf der Front oder auch Rückseite eines flächigen Produktes nachzuweisen ist hat eine Löscheinrichtung aber überhaupt keinen Einfluss. Diese Löscheinrichtungen verhindern ausschließlich das Entstehen eines Brandes im Inneren. Eine Verbesserung des Brandverhaltens wird nicht erreicht.
Mythos 3:
Orientation fire tests
Die Branche der LED Screen Hersteller vertritt häufig die Ansicht das LED Screens ein Elektronikprodukt seien und kein Bauprodukt. Jedoch verwendet der Gesetzgeber in den Landesbauordnungen mit Absicht unter anderem das Wort „Wandoberbekleidung“ um sämtliche Produkte die die oberste Haut einer Wand ausbilden zu erfassen. Aus Sicht der Gesetzgeber werden dadurch sämtliche Produkte erfasst, die ein Risiko darstellen können und die Schutzziele gemäß §3 MBO gefährden.
Mangels Fachwissen oder manchmal auch bewusster Verschleierung werden durch andere Hersteller nur sogenannte „orientierende“ Brandversuche durchgeführt. Diese orientierenden Brandversuche werden nicht normkonform und in der Fläche unvollständig (vgl. EN13823 oder DIN 4102) durchgeführt und führen zu einem Ergebnis welches nichts aussagt.
Nur normkonform durchgeführte Versuche können zur Bewertung hinzugezogen werden.
Alle anderen Herangehensweisen die nicht normkonform sind Stellen für den Sachverständigen vorbeugenden Brandschutz als auch den Bauherren ein enormes Risiko im Schadensfall dar weil die orientierenden Brandversuche keine abschließende Bewertung zulassen.
Die TU München hat jüngst eine Studie durchgeführt die sich mit dem Brandverhalten von LED Screens beschäftigt und in der gezeigt werden konnte das orientierende Brandversuche keine Aussage zulassen und sämtliche Produkte normkonform prüfbar waren. Siehe hier.
Mythos 4:
Test reports from abroad
Häufig versuchen andere Hersteller ihr Brandverhalten über Prüfberichte und Prüfzeugnisse aus dem Ausland (z.B. SGS aus China) nachzuweisen. Der Gesetzgeber akzeptiert nur Prüfungen die durch sogenannte PÜZ Stellen des DIBT oder durch Prüflabore, die auf europäischer Ebene (Nando) akkreditiert und als notifizierte Stelle benannt sind. Wenn also zur Beurteilung Prüfzertifikate aus dem Ausland herangezogen werden ist ein enorm großes Haftungsrisiko für den vorbeugenden Brandschutz aber auch für den Betreiber gegeben, da die Ergebnisse nicht verifiziert sind. Auch hier haben sich in der Praxis Abweichungen im Rahmen der Studie gezeigt. Siehe hier.
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The content presented here does not constitute binding legal advice. The exact circumstances depend on the respective installation situation of your building project. The information provided here is based on legislation and the speaker's experience of project-related construction projects and describes the situation in Germany.
Author: Tobias Kick, expert for LED screens and preventive fire protection, 25.05.2025
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