Begleitung

Baugenehmigung

ezgif.com-gif-maker-73

LED-Screens, Schaufenster-LCDs und viele weitere Werbescreens sind nach den einschlägigen Landesbauordnungen in der Regel genehmigungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sie ausschließlich zur Eigenwerbung genutzt werden. Insbesondere bei Bauvorhaben an stark befahrenen Straßen und hoch frequentierten Innenstadtlagen ist es häufig eine Herausforderung, die benötigte Baugenehmigungen zu erlangen.

Mit unserer langjährigen Kompetenz in der digitalen Außenwerbung (DooH) unterstützen und begleiten wir Sie gerne in diesem Themenbereich.

 

Für eine erste Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit Ihres potenziellen Standorts erstellen wir eine Genehmigungsanalyse unter Berücksichtigung etwaiger Hinderungsgründe für die Erteilung einer Baugenehmigung.

 

Unterstützend zum Bauantrag haben wir unseren LSC (Lichtsensor-Controller) entwickelt, der für die Steuerung und Protokollierung von LED-Screens an verkehrskritischen Standorten eingesetzt wird. Dadurch ist gewährleistet, dass alle relevanten technischen Daten des LED-Screens der Genehmigungsbehörde jederzeit abrufbereit vorliegen.

 

Der von uns entworfene Lichtsensor (LS) verfügt über eine sehr hohe Sensitivität und kann selbst geringe Lichtstärken registrieren. Er kommuniziert digital mit dem Lichtsensor-Controller (LSC).