Einschätzung

Brandschutz bei LED Screens

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Wird Brandschutz  für einen LED Screen überhaupt benötigt?
LED Screens sind zwar Elektronikprodukte, werden aber als einziges Produkt großflächig (ähnlich wie eine Trockenbauplatte) in der Festinstallation eingesetzt und verkleiden teilweise ganze Wände.
Der Gesetzgeber stellt an verschiedenen Orten im Gebäude Anforderung an das „Brandverhalten“ von Wandbekleidungen und Bauprodukte.
LED Screens sind fest mit dem Gebäude verbunden und sich über ihre große Oberfläche auf das Brandverhalten (und damit die Leistung eines Gebäudes) des jeweiligen Gebäudeabschnitts auswirken, sind sie nach der Definition der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und den Schutzanforderungen der Landesbauordnungen ein Bauprodukt.
Das Brandverhalten für Bauprodukte wird in Deutschland über die DIN 4102-1 oder die EN 13501-1 nachgewiesen.

Welche Mindestanforderungen gelten also für das Brandverhalten?
Nach allen Landesbauordnungen dürfen nur Produkte verwendet werden die mindestens normal entflammbar sind.
Nach DIN 4102 ist „normal entflammbar“ die Klasse B2.
Nach EN 13501 ist normal entflammbar die Klasse D oder E.
Je nach Einsatzort im oder am Gebäude stellt der Gesetzgeber höhere Anforderung an das Brandverhalten. So dürfen in Fluchtwegen zum Beispiel nur Produkte verwendet werden die als nicht brennbar klassifiziert sind (Materialklasse A).

Ebenso beispielhaft zu nennen sind Wandbekleidung in sogenannten Versammlungsstätten, die zum Beispiel schwer entflammbar (B1 oder B und C) sein müssen.

Genaue Auskünfte welches Brandverhalten an Ihr Bauvorhaben gestellt werden, erteilt ein Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz.
Oft wird behauptet, dass LED Screens kein definiertes Brandverhalten benötigen, da sie ein Elektronikprodukt sein. LED Screens sind sowohl Elektronikprodukte als auch Bauprodukte, in der jeweiligen Einbausituation in der der Gesetzgeber Anforderungen an das Brandverhalten stellt. LED Screens lassen sich normkonform prüfen um eine um eine korrekte Aussage über das Brandverhalten treffen zu können. Gegenteilige Behauptungen anderer Hersteller sind Schutzbehauptungen.

Erfahren Sie hier (externer Link) welche Klassifizierungen nach DIN4102-1 oder EN13501-1 welches Brandverhalten definieren.

 

Erfahren Sie hier in einer Kurzübersicht welche gesetzlichen Anforderungen an das Brandverhalten in welchem Bauabschnitt bestehen.

 

Erfahren Sie hier welche Möglichkeiten zur Nachweisführung bestehen und welche Nachweisführungen problematisch sein können.

Die hier dargestellten Inhalte stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Die genauen Umstände hängen von der jeweiligen Einbausituation ihres Bauvorhabens ab. Die hier zugrunde liegenden Erkenntnisse stammen aus der Gesetzgebung, sowie den Erfahrungen projektbezogener Bauvorhaben des Referenten und beschreiben die Situation in Deutschland.

Autor: Tobias Kick, Sachverständiger für LED Screens und vorbeugenden Brandschutz, 25.05.2025

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